Begriff erklärt

Rezept, Antrag oder Hilfeplan

Drei Türen, die gleich aussehen.

Drei Türen

Wer Hilfe für sein Kind sucht, steht vor drei Türen. Von außen sehen sie gleich aus. Dahinter liegen drei Systeme mit eigenen Regeln.

Tür 1: das Rezept

Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie verordnet die Ärztin oder der Arzt. Die Krankenkasse zahlt. Das Rezept führt über die ärztliche Verordnung zur Krankenkasse.

Ärztliche Verordnung nach SGB V

Tür 2: der Antrag

Frühförderung und Integrationshilfe beantragen Sie beim Leistungsträger. Der prüft den Bedarf und entscheidet.

Tür 3: der Hilfeplan

Hilfen zur Erziehung entstehen im Gespräch mit dem Jugendamt. Eltern, Kind und Fachkräfte planen gemeinsam. Der Hilfeplan entsteht gemeinsam mit dem Jugendamt.

Warum die richtige Tür zählt

Wer die falsche Tür nimmt, wartet Monate auf eine Ablehnung, die nichts über den Bedarf des Kindes aussagt.

Wer an der falschen Stelle anfängt, bekommt oft eine Ablehnung. Die sagt dann nichts darüber, ob das Kind Hilfe braucht, sondern nur, dass die Tür die falsche war. Eine gute Beratung am Anfang spart deshalb nicht nur Nerven, sondern Monate.

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Stand: Oktober 2026. Diese Seite erklärt den Begriff allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.