Hilfen zur Erziehung
Ein Recht der Eltern. Keine Maßnahme gegen sie.
Ein Recht der Eltern. Keine Maßnahme gegen sie.
Viele Eltern haben Angst vor dem Jugendamt. Sie denken an Kontrolle und an Eingriffe. Und fragen deshalb nicht nach Hilfe, die ihnen zusteht.
Hilfen zur Erziehung sind ein Rechtsanspruch der Eltern, wenn ihr Kind Unterstützung braucht, die sie allein nicht leisten können.
Geregelt in § 27 SGB VIII
Eltern beantragen sie selbst. Niemand muss warten, bis etwas passiert ist.
Der Hilfeplan wird gemeinsam erstellt: mit den Eltern, dem Kind und den Fachkräften. Was dort steht, wird zusammen entschieden.
Geregelt in § 36 SGB VIII
Wer früh fragt, bekommt Hilfe, bevor es eng wird. Das ist kein Eingeständnis von Versagen, sondern genau das, wofür diese Hilfe gedacht ist.
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Stand: Oktober 2026. Diese Seite erklärt den Begriff allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
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